Förderprogramme

Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Digitalisierungsprojekt!

Der European Digital Innovation Hub (EDIH) Saarland unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Verwaltungen sowie technologieorientierte Start-ups bei der Suche nach Fördermitteln.

Der Fokus liegt dabei auf Digitalisierung und Innovation. Konkret bieten insbesondere Förderprogramme der öffentlichen Hand monetäre Unterstützung bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Ein Großteil der Fördermittel wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.  Zusätzlich können Unternehmen außerdem private oder öffentliche Beteiligungen sowie zinsgünstige Darlehen von Förderbanken erhalten.

Unsere individuelle Beratung umfasst folgende Leistungen

Auswahl geeigneter Fördermöglichkeiten

Klärung der Rahmenbedingungen

Anwendungsbereiche und Fördergrenzen
(De-Minimis-Verordnung)

Vernetzung und Partnerschaft mit Wirtschaft und Wissenschaft

Begleitung öffentlicher Einrichtungen bei Ausschreibungen für Digitalisierungsvorhaben

Förderdatenbank

Einen stets aktuellen Überblick über die Förderprogramme für KMU der Länder, des Bundes und der EU bietet z.B. die Förderdatenbank des Bundes unter https://www.foerderdatenbank.de. Hier werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der öffentlichen Fördermittel wichtig sind.

Die Identifizierung geeigneter Fördermittel und das Verständnis komplexer Zusammenhänge können mühsam sein. Der EDIH Saarland behält für Sie den Überblick über die Förderlandschaft und unterstützt Sie kostenlos bei der Suche und Beantragung der für Ihr Unternehmen passenden Fördermittel.

Förderinstumente

Hier gibt es einen Überblick über die relevanten Förderinstrumente für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie für technologieorientierte Gründer.

Digitales Europa

  • Vorhabenart

    Digitalisierung und Innovation

  • Laufzeit
    Ende 2027
  • Fördergebiet

    Europaweit

  • Förderart

    Zuschuss/Darlehen

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie internationale Organisationen

  • Förderumfang
  • Projekte sind bis zu 100% förderfähig
  • Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent betragen
  • Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen und Preisgelder
  • Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Das Programm zielt darauf ab:

  • digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern
  • im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert

Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:

  • Supercomputing
  • künstliche Intelligenz
  • Cybersicherheit und Vertrauen
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Einzelpersonen können nur im Teilbereich Fortgeschrittene digitale Kompetenzen Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen.
  • Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen.
  • Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht.

DigitalStarter Saarland

  • Vorhabenart

    Digitalisierung

  • Laufzeit
    Neustart vorrausichtlich Ende 2024
  • Fördergebiet

    Saarland

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

  • Förderumfang
  • Zuschuss bis 50 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben für Unternehmen < 50 Mitarbeitenden und ≤ EUR 10 Mio. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • Zuschuss bis 30 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben für Unternehmen < 250 Mitarbeitenden und ≤ EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder ≤ EUR 43 Mio. Jahresbilanzsumme
  • Pro Antragsteller gilt der Höchstbetrag von EUR 12.500
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000 (netto)

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

  • die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
  • die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software
  • die mit den vorgenannten Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
  • Schulungen der Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Kleine oder mittlere Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen und ihr Sitz, ihre Betriebsstätte oder ihre Niederlassung im Saarland ist.
  • Sie müssen die Maßnahme, für die sie die Förderung beantragen, direkt bei sich im Unternehmen umsetzen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung ihres Vorhabens gesichert haben.

Keine Förderung erhalten Unternehmen:

  • in denen der Anteil der Leiharbeiter durchschnittlich 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreitet,
  • die sich bei Antragstellung in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Unternehmen können den Zuschuss innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms „DigitalStarter Saarland“ nur einmal erhalten, wenn sie die maximale Fördersumme von EUR 12.500 in Anspruch genommen haben.

Mehrfache Antragstellungen für eine Summierung des Förderhöchstbetrags von EUR 12.500 sind möglich.

Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.

DeepTech & Climate Fonds (DTCF)

  • Vorhabenart

    Gründung

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Investitionen/ Beteiligungskapital

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Unternehmen mit Zukunftstechnologien

  • Förderumfang
  • Der Fonds investiert als Co-Investor nur gemeinsam mit privaten kooperierenden Beteiligungsgebern.
  • Das private Investment wird durch den DTCF im Verhältnis von mindestens 30 Prozent (privat) zu bis zu 70 Prozent (öffentlich) gespiegelt.
  • Der Betrag pro Unternehmen ist über alle Finanzierungsrunden auf EUR 30 Millionen begrenzt.
  • In der ersten Finanzierungsrunde investiert der DTCF mindestens EUR 1,0 Millionen.
  • Das Fondsmanagement des DTCF übernimmt der High-Tech Gründerfonds.
  • Der DTCF wird stets einen Minderheitsanteil von unter 25 Prozent der Stimmrechte haben.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) finanziert schnell wachsende Start-up-Unternehmen im Bereich Hochtechnologie (Deep-Tech)

Er unterstützt zusammen mit privaten Kapitalgebern aussichtsreiche Deep-Tech-Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, die einen längerfristigen Entwicklungszyklus und einen hohen Finanzbedarf haben, auf dem Weg zur Kapitalmarktreife

Dabei liegt der Fokus auf Unternehmen aus den Bereichen Industry 4.0/IoT, Robotik, KI, Quantencomputing, Blockchain und Prozess-Automatisierung, aber auch auf Unternehmen mit einem technologiebasierten Geschäftsmodell wie zum Beispiel Digital Health, New Energy, Fintech, Smart City und ausgewählte Biotech-Bereiche

Der DTCF finanziert auch „Buy&Build“-Strategien und kann bestehenden Gesellschaftern im Rahmen eines Anteilskaufs eine Exit-Möglichkeit bieten

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss das Potenzial haben, sich zu einem Marktführer zu entwickeln.

Private Kapitalgeber wie Evergreen-Fonds, börsennotierte Beteiligungsgesellschaften, Stiftungen, Family Offices, Privatunternehmen oder Business Angels müssen einen langfristigen Anlagehorizont haben und auf ein nachhaltiges Wachstum ihrer Beteiligungen setzen.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Der DeepTech & Climate Fonds ist ein neuer Investitionsfonds im Bereich Hochtechnologie (Deep-Tech), der langfristig mit Mitteln des Zukunftsfonds und des ERP-Sondervermögens finanziert wird.

Ihm steht bis Ende 2030 perspektivisch ein Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu EUR 1,0 Milliarde zur Verfügung.

Die Laufzeit des DTCF beträgt mindestens 25 Jahre.

EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland

  • Vorhabenart

    Gründung

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Saarland

  • Förderart

    Nachrangdarlehen

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberuflerin/Freiberufler
  • Existenzgründerin/Existenzgründer sowie als Nachfolgeunternehmen
  • Förderumfang
  • Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Insbesondere junge technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, die sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren von dieser Förderung. Sie bekommen die Förderung für:

Investitionen, zum Beispiel:

  • gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

Betriebsmittel, zum Beispiel:

  • Waren
  • Vorräte
  • Aufwendungen/Kosten zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs, wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität ihres Unternehmens steht

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsteller müssen

  • das Vorhaben im Saarland durchführen.
  • die betrieblichen Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen.
  • einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten haben und/oder eine ungenügende Eigenkapitalausstattung besitzen.
  • das Vorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Außerdem muss es einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen, dessen Umsetzung eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und der Wirtschaft insgesamt erwarten lässt.
  • Sofern Investitionen und/oder Betriebsmittel aus REACT-EU-Mitteln finanziert werden, müssen diese zur Unterstützung des Unternehmens bei der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und/oder zur Vorbereitung einer grünen und/oder digitalen und/oder stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
  • Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.
  • mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, wenn sie aus REACT-EU-Mitteln finanziert werden und am 1.2.2020 oder später begonnen haben.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

    Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.

Entwicklung digitaler Technologien

  • Vorhabenart

    Digitalisierung und Innovation

  • Laufzeit
    Ende 2026
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • Förderumfang

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche Technologien, Anwendungen und Ökosysteme. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Verbundprojekte:

  • Technologien:
    Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft
  • Anwendungen:
    Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung
  • Ökosysteme:
    Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen

Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert.

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Das Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
  • Die Arbeiten sind grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
  • Neben der Projektdurchführung werden übergreifende nationale, europäische und internationale Kooperationen sowie Wissens- und Technologietransfer durchgeführt.
  • Das Vorhaben muss die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Schweiz und Europa verfügen.
  • Forschungseinrichtungen, die vom Bund/oder den Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

    Zur Umsetzung des Programms werden zu einzelnen Schwerpunkten Förderaufrufe mit Angaben zum Förderverfahren im Internet veröffentlicht. Für die Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online.

ERP – Digitalisierungs- und Innovationskredit

  • Vorhabenart

    Digitalisierung und Innovation

  • Laufzeit
    offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zinsvergünstigtes Darlehen

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte
  • Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung < 250 Beschäftigte und/oder ≤ EUR 50 Mio. Jahresumsatz und/oder ≤ EUR 43 Mio. Jahresbilanzsumme
  • Größere Mittelständler mit Gruppenumsatz < EUR 500 Mio

mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

  • Förderumfang
  • Die Kredithöhe beträgt mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 25 Millionen pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
  • maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben von innovativen Unternehmen
  • Bei einem Vorhaben in einem strukturschwachen Regionalförderbiet gemäß der GRW-Fördergebietskarte (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Anhang 10), können Sie besonders günstige Zinssätze bekommen
  • Das Vorhaben wird bis zu 100 Prozent finanziert
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt
  • max. 2 tilgungsfreie Jahre
  • max. 10 Jahre Laufzeit

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Investitionen und Betriebsmitteln

  • im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die neu für Unternehmen sind
  • im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
  • als innovatives Unternehmen, das neue oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen entwickelt

Folgende Digitalisierungsvorhaben werden z. B. finanziert:

  • Vernetzung von Geschäftsressourcenplanungssystemen und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
  • additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen

Voraussetzungen

Für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gelten die folgenden Bedingungen:

  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
  • Die vorgegebenen Kriterien für das Vorhaben müssen erfüllt sein:
  • Für Digitalisierungsvorhaben muss mindestens ein Kriterium aus den Bereichen Produktion/Verfahren, Produkte oder Strategie/Organisation erfüllt sein.
  • Innovative Unternehmen müssen mindestens ein Kriterium aus den Bereichen Unternehmenswachstum, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Innovationsförderung oder Wagniskapital erfüllen.
  • Im Rahmen von Innovationsvorhaben müssen neue und substanziell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und die Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, ein Unternehmenserwerb in Form von Share Deals und Treuhandkonstruktionen.
  • Sonstiges
  • Es ist eine 70-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
  • Die Beantragung erfolgt über die Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
  • Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit schließt andere Förderungen nicht aus, und es können zusätzlich weitere Förderprogramme genutzt werde. Bei der Kombination müssen die jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen beachten werden.

go-digital

  • Vorhabenart

    Digitalisierung

  • Laufzeit
    bis Ende 2024
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks > 100 Mitarbeitende

  • Förderumfang
    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für ein Vorhaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert. Förderfähig sind bis zu 30 Beratertage, darin enthalten sind:
  • bis zu 3 Beratertage für die „Potenzialanalyse”,
  • bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte sowie
  • verpflichtend mindestens 2 Beratertage für IT-Sicherheit.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen fachliche Beratung und Begleitung in den folgenden 5 Modulen:

Modul 1 – Digitalisierungsstrategie

Sie werden zu Ihrer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie beraten, um neue funktionsfähige digitale Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln beziehungsweise vorhandene Geschäftsmodelle und -prozesse zu digitalisieren,

Modul 2 – IT-Sicherheit

Es werden alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen gefördert, die der IT-Sicherheit dienen.

Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse

Die Beratung umfasst Maßnahmen zur Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse, die die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig beziehungsweise medienbruchfrei digitalisieren.

Modul 4 – Datenkompetenz (go-data)

gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen Ihrem Unternehmen eine aktive Beteiligung, an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht werden kann.

Modul 5 – Digitale Markterschließung

gefördert wird die Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.

Die Beratungsleistungen können folgende Bestandteile enthalten:

optionale Potenzialanalyse

  • fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in dem für Sie relevanten Bereich einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustands
  • Stärken-Schwächen-Profil des IST-Zustands Ihres Unternehmens
  • Umsetzungskonzept einschließlich Aufwandsschätzung (Zeit und Kosten)

Umsetzungsleistung

  • die vereinbarten Maßnahmen werden durchgeführt inklusive Vorhabencontrolling
  • Auswertung des abgeschlossenen Vorhabens

Voraussetzungen

Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die

  • weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen
  • und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.

Autorisierte Beratungsunternehmen beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann in begrenztem Umfang die Hinzuziehung eines Sachverständigen Dritten beantragt werden.

Für das Förderprogramm „go-digital“ gelten folgende Bedingungen:

  • Die in Anspruch genommenen Beratungen müssen den Anforderungen der Module entsprechen und von einem der autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
  • Es muss eine hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung gewährleistet sein. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Beratungsvertrags zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beratungsunternehmen erbracht.
  • Das beratene Unternehmen bestätigt rechtsverbindlich, dass das Beratungsunternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • durch andere Beihilfen geförderte Beratungsleistungen
  • Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des Beraters an das KMU
  • Beratungen zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU
  • technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit
  • unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges
  • Die Beratung sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten
  • Nach Ablauf von 2 Jahren, nachdem die geförderte Beratungsleistung beendet wurde, kann eine erneute Förderung beantragt werden
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

  • Vorhabenart

    Gründung

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Preisgeld

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland

  • Förderumfang

Jährlich werden in 2 Ausschreibungsrunden jeweils bis zu 6 Hauptpreise (Gründungspreis+) und bis zu 15 weitere Gründungspreise vergeben.

  • Hauptpreise (Gründungspreis+): jeweils EUR 32.000 als Startkapital für eine Unternehmensgründung,
    der Teilbetrag in Höhe von EUR 7.000 wird nach der Preisverleihung ausgezahlt.
    EUR 25.000 stehen für eine konkrete Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung
  • Gründungspreise: jeweils EUR 7.000, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden
  • Sonderpreise: EUR 10.000

Zudem erhält jede und jeder Teilnehmende eine schriftliche Stärken-Schwächen-Analyse der Gründungsidee. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten daneben ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und Qualifizierungsprogramm und werden beim Aufbau ihres individuellen Netzwerks von Partnern und Mentoren unterstützt.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Der Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen ist ein Ideenwettbewerb und unterstützt innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

Alle Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und Qualifizierungsprogramm

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen ihr Unternehmen in Deutschland gründen.
  • Falls sie bereits mit der Geschäftsidee eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens 6 Kalendermonate zurückliegen.
  • Falls die Teilnehmer bereits ein Unternehmen, das aktiv am Markt ist, führen, müssen sie über die notwendigen Personalressourcen zur geplanten Unternehmensgründung verfügen oder darlegen, wie Sie diese bereitstellen werden.
  • Die Ideenskizze umfasst maximal 12 Seiten und enthält alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung.
  • In der Ideenskizze wird das Geschäftsmodell dargestellt, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb.
  • Sonstiges

    Anmeldungen zur Teilnahme sind über die Website des Gründungswettbewerbs möglich. In persönlichen Teilnehmerbereichen können Ideenskizzen und optionale Videos eingereicht werden.

High-Tech Gründerfonds (HTGF)

  • Vorhabenart

    Gründung

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Darlehen

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Existenzgründerinnen und -gründer und kleine Unternehmen (nicht älter als 3 Jahre) aus High-Tech Branchen

  • Förderumfang
  • Die Finanzierungskonditionen des High-Tech Gründerfonds werden flexibel und passgenau auf das Start-up ausgerichtet.
  • Der Fonds investiert in der Seed-Runde als Leadinvestor oder auch zusammen mit Partnern bis zu EUR 1 Million. Ein Eigenanteil ist nicht notwendig, aber erwünscht.
  • Insgesamt stehen bis zu EUR 4 Millionen Eigenkapital pro Unternehmen zur Verfügung.
  • Bei Bedarf stellt der High-Tech Gründerfonds dem Management Unterstützung durch Scouts und Experten zur Verfügung. Business Angels und weitere Investoren sind als Side-Investoren eingeladen, sich in die Finanzierung einzubringen.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) finanziert seit 2005 Technologie-Start-ups Made in Germany.

Der Fokus liegt auf Start-ups mit Wachstumspotential aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzenden Geschäftsfeldern.

Ziel der Seed-Finanzierung ist die Schließung der Finanzierungslücke neugegründeter Technologie-Start-ups und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Voraussetzungen

Das Start-up muss wachstumsorientiert sein und sich mehrheitlich im Besitz des Managements befinden. Die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen müssen einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Marktchancen erwarten lassen.

Die Technologie bildet den Kern des Unternehmens. Die Weiterentwicklung soll anspruchsvoll und anwendungsnah sein, sodass mit der Finanzierung des High-Tech Gründerfonds mindestens ein Prototyp bzw. „proof of concept“ entwickelt werden kann. Technologisches Know-how muss im Unternehmen gebunden sein, Schutzrechte und geistiges Eigentum sollen dem Unternehmen uneingeschränkt und exklusiv zur Verfügung stehen bzw. ins Unternehmen eingebracht werden.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Antragsverfahren:

  • Einreichung eines Pitch Deck oder Business Plans bei der High-Tech Gründerfonds Management GmbH ein.
  • Weiterführende Informationen, Merkblätter und Formblätter können unter dem folgenden weiterführenden Link abgerufen werden.

Horizont Europa – Digitalisierung, Industrie und Weltraum

  • Fördergeber

    EU

  • Projektträger

    DLR-Projektträger, EU-Büro des BMBF
    Heinrich-Konen-Str. 1
    53227 Bonn
    contact-dlr@dlr.de

  • Vorhabenart

    Digitaliserung und Innovation

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Europaweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Akteure aus Forschung und Industrie sowie, je nach Ausschreibung, aus Politik und Zivilgesellschaft

  • Förderumfang
  • Die Förderquote für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions, RIA) beträgt 100 %
  • Die Förderquote für Innovationsmaßnahmen beträgt grundsätzlich 70 %. Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen erhalten auch hier eine Förderquote von 100 %

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions, RIA), an denen sich Konsortien mit mindestens drei Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligen. Die Maßnahmen umfassen Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Technologieentwicklung, -integration und -erprobung. Auch können kleine Prototypen im Labor oder unter Simulationsbedingungen getestet und bewertet werden.

Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions, IA) werden ebenfalls in Form von Verbundprojekten durchgeführt. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel das Erstellen von Prototypen, Tests, Demonstrationen, Pilotprojekte sowie die Produktvalidierung in großem Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit.

Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen sind Kombinationen einer Innovationsmaßnahme mit weiteren Tätigkeiten, die erforderlich sind, um eine Innovation auf dem Markt einzuführen. Dazu gehört auch, Unternehmen zu expandieren und eine Horizont-Europa-Mischfinanzierung bereitzustellen.

Förderbereiche:

  • Fertigungstechnik
  • Prozessindustrie
  • Mikro- und Nanoelektronik
  • Photonik
  • fortgeschrittene und nachhaltige Werkstoffe
  • kreislauforientierte, CO2-emissionsarme und saubere Industrien
  • Software und Softwaresysteme
  • Künstliche Intelligenz
  • Robotik
  • Internet der nächsten Generation
  • fortgeschrittene Rechensysteme sowie
  • EU-Weltraumsysteme und -dienste

Voraussetzungen

  • Ein überzeugendes Konsortium, mit dem alle Projektziele bestmöglich erreicht werden können
  • Erfahrungen mit EU-Projekten sind von Vorteil
  • alle Partnereinrichtungen müssen einen relevanten Beitrag innerhalb des Projekts übernehmen

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Anträge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Eine Übersicht über alle offenen, demnächst geöffneten und bereits geschlossenen Aufrufe bietet das Funding & Tenders Portal, über das auch die Antragseinreichungen laufen.

Um Überschneidungen zwischen Horizont Europa, dem Programm „Digitales Europa“ sowie dem Weltraumprogramm zu vermeiden, werden die Programme aufeinander abgestimmt und Synergien zwischen den Programmen gestärkt.

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS)

  • Vorhabenart

    Innovation

  • Laufzeit
    Juni 2027
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Unternehmen, bei Verbundvorhaben auch Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen

  • Förderumfang

    die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten bis zu 50 Prozent
  • kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus. Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung erhalten bis zu 100 Prozent
  • Wenn eine Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben plant, kann sie zusätzlich zu den förderfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Vorhaben in den Anwendungsfeldern/Branchen:

  • Automobil und Mobilität
  • Maschinenbau und Automatisierung
  • Gesundheit und Medizintechnik
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie und Umwelt
  • Datentechnologie-Wirtschaft
  • Informationstechnologie-Wirtschaft
  • Kommunikationstechnologie-Wirtschaft

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  •  kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union

Im Rahmen von Verbundprojekten auch:

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände und Vereine
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
  • Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Das Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
  • Das Vorhaben ist ein Einzelvorhaben eines kleinen und mittleren Unternehmens oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
  • In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
  • Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
  • Die Zusammenarbeit im Verbundprojekt wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
  • Sonstiges

Das Förderverfahren ist zweistufig:

  • In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen.
  • Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
  • Die Erstellung förmlicher Förderanträge erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online.

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

  • Fördergeber

    Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

  • Projektträger

    KdW-Servicestelle
    c/o Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT)
    Saaruferstraße 1
    66117 Saarbrücken
    Tel: 0681 5867-99045
    kdw@fitt.de

  • Vorhabenart

    Digitalisierung, Innovation und Gründung

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Saarland

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Unternehmen < 250 Mitarbeitende

  • Förderumfang

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal EUR 2.000 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00.
Die Fördersumme pro Unternehmen und Jahr ist in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt begrenzt:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: EUR 20.000 pro Kalenderjahr
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: EUR 100.000 pro Kalenderjahr
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: EUR 250.000 pro Kalenderjahr

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

überbetriebliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (Präsenz oder E-Learning)

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Seminare

  • die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden
  • die mehr als 120 Stunden umfassen und über die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden können
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist

Fachtagungen

Nicht gefördert werden unter anderem Produktionsschulungen im Unternehmen.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges
  • Unternehmen müssen sich vor Antragstellung online bei der KdW-Servicestelle registrieren und ihre KMU-Eigenschaft nachweisen
  • Der Antrag muss spätestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Modernitätsfonds (mFUND)

  • Vorhabenart

    Digitalisierung und Innovation

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen des Bundes und der Länder
  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
  • Förderumfang

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in folgender Höhe:

  • in Förderlinie 1 maximal EUR 200.000 für bis zu 24 Monate
  • in Förderlinie 2 maximal EUR 3 Millionen für bis zu 3 Jahre

Zu den Förderlinien werden separate Förderaufrufe veröffentlicht.

Bemessungsgrundlage und Förderquoten:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten
  • kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen
  • Hochschulen und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung erhalten bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität der Zukunft:

Sie erhalten einen Zuschuss aus dem Modernitätsfonds (mFUND) für Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und für Durchführbarkeitsstudien.

Dafür gibt es 2 Förderlinien:

  • Förderlinie 1:
    Kleine Forschungsprojekte, Vorstudien sowie Ausarbeitung von Projektvorschlägen
  • Förderlinie 2:
    Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Datenzugang:
    Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten
  • Datenbasierte Anwendungen:
    Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV
  • Daten-Governance:
    Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen

Voraussetzungen

Im Rahmen von Aufrufen mit der Möglichkeit der Weiterleitung von Fördermitteln sind als Letztempfänger auch Privatpersonen und Personengesellschaften antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland.
  • Sie haben die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • An dem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Das Vorhaben besitzt einen hohen Innovationsgrad und ist mit einem hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Es unterstützt die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit.
  • Die Partner eines Verbundvorhabens.
  • Benennen einen Koordinator, der dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient und regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Weitere Infos zur Förderung

  • Sonstiges

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  • In der 1. Stufe werden Projektskizzen eingereicht
  • In der 2. Verfahrensstufe werden für positiv bewertete Projektskizze ein förmlicher Förderantrag vorgelegt

Die Erstellung der Projektskizze und des Antrags erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online.

START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

  • Vorhabenart

    Digitalisierung und Innovation

  • Laufzeit
    Juni 2027
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Je nach Modul Forschungsteams von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Start-ups, KMU und mittelständische Unternehmen

  • Förderumfang

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für 18 Monate bis 3 Jahre:

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus. Hierfür müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllt sein
  • Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtung können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten
  • Wenn Hochschulen oder Unikliniken ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können sie zusätzlich zu ihren förderfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Start-ups erhalten pro Projekt maximal EUR 400.000 bei einer dreijährigen Laufzeit

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt interaktive Technologien in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“. Das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups in diesen Bereichen der Spitzenforschung soll für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar gemacht werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:

Modul 1:
Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen.

Modul 2:
Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2). Die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Vorhaben sind als „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und als Einzelvorhaben eines Start-ups förderfähig.

Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind in,

Modul 1:
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.

Modul 2:
Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeitenden- beziehungsweise Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben (Start-ups), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal EUR 100 Millionen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
  • Sie sind bereit, projektübergreifend mit anderen Verbünden zusammenzuarbeiten.
  • Alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden angemessen berücksichtigt.
  • Nach der Fertigstellung der Demonstratoren werden Sie als Projektpartner die Forschungsergebnisse zu einer breiten Anwendung bringen.
  • Sonstiges

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  • In der 1. Stufe werden Projektskizze jährlich jeweils zum 15.1. und 15.7. bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Antragserstellung erfolgt online über das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

  • Vorhabenart

    Innovation

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Bundesweit

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Je nach Projektart Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitenden, einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, bei Kooperationsprojekten auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlich Tätigkeit.

  • Förderumfang

Zuschuss zu den förderfähigen Kosten:

  • FuE-Projekte: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent, maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens
  • Kooperationsprojekte: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent, maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens.Die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt ist auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt
  • Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern: zwischen 40 Prozent und 60 Prozent
  • Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt

Innovationsnetzwerke:

  • in Phase 1 bis zu 90 Prozent
  • in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden

bei internationalen Innovationsnetzwerken:

  • in Phase 1 bis zu 95 Prozent
  • in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen

Durchführbarkeitsstudien:

  • Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000

Markteinführung:

  • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

  • FuE-Projekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Innovationsnetzwerke
  • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM
  • Leistungen zur Markteinführung

Voraussetzungen

Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie

  • in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden
  • ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten
  • aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden
  • aufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind
  • bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten
  • auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren

Innovationsnetzwerke:

  • bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert

Durchführbarkeitsstudien:

  • müssen der Vorbereitung eines grundsätzlich im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) förderfähigen Forschungs- und Entwicklungs-Projekts dienen
  • dürfen keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen

Markteinführung:

  • ergänzende Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse
  • Sonstiges

    Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden.

Zentrales Technologieprogramm Saarland (ZTS)

  • Vorhabenart

    Innovation

  • Laufzeit
    Offen
  • Fördergebiet

    Saarland

  • Förderart

    Zuschuss

  • Zielgruppe/Antragsberechtigte

    Kleine und mittlere Unternehmen und weitere mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen und Unternehmen unter 1.000 Beschäftigen.

  • Förderumfang

Einzelprojekte:

  • Je nach Unternehmensgröße ein Zuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 500.000

Verbundprojekte:

  • Je nach Unternehmensgröße ein Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 400.000
  • Forschungseinrichtungen: ein Zuschuss von 80 Prozent, in Einzelfällen bis 90 Prozent, maximal EUR 300.00

Neueinstellung von Personal:

  •  Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des im Förderzeitraum nachgewiesenen Bruttogehaltes, höchstens jedoch EUR 2.000 EUR pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten

Externe Dienst- und Entwicklungsleistungen:

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Vorhaben maximal zwischen EUR 10.000 und EUR 100.000

Geförderte Leistungen/ Vorhaben

  • Einzel- oder Verbundprojekte zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistung
  • Neueinstellung von Forschungs- oder Entwicklungspersonal
  • Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten soweit sie zur Analyse der Durchführbarkeit eines FuE-Vorhabens oder zur Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Anwendung innovativer Produkte und technischer Verfahren sowie technologisch anspruchsvoller Software und wissensintensiver Dienstleistungen beitragen
  • Externe Dienst- und Entwicklungsleistungen

Voraussetzungen

Vorhaben müssen:

  • überwiegend beim antragstellenden Unternehmen im Saarland durchgeführt werden
  • vollständig den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein
  • trotz technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar erscheinen
  • sich hinsichtlich Aufwands und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten der Antragsteller abheben
  • auf einen mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen
  • Sonstiges

Die Antragstellung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:

  • Einreichung einer Förderanfrage
  • bei positiver Beurteilung Einreichung eines formellen Antrags

Das Programm ist technologie-, themen- und branchenoffen.
Die einzelbetriebliche Förderung von KMU unterliegt der De-minimis-Verordnung.