Seit dem 29. Juli 2026 ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft. Es legt fest, welche Behörden die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland überwachen. Eine zentrale Rolle übernimmt die Bundesnetzagentur: Zu ihren Aufgaben gehören die Marktüberwachung in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Koordinierung der zuständigen Behörden, eine zentrale Beschwerdestelle und die Förderung von KI-Innovationen.

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die KI einsetzen oder entwickeln, bietet die Bundesnetzagentur praktische Unterstützung. Der KI-Service Desk stellt Informationen, Orientierungshilfen und Hinweise zur Umsetzung der KI-Verordnung bereit – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups.

Ein Online-Tool hilft!

Mit dem KI-Compliance Kompass lässt sich außerdem eine erste Einschätzung vornehmen, ob und in welchem Umfang ein KI-System unter die KI-Verordnung fällt. Das Online-Tool gibt Hinweise auf mögliche Pflichten und die Risikoklasse. Die Ergebnisse sind unverbindlich und können als Ausgangspunkt für eine vertiefte Prüfung dienen.

Hier finden Sie die Angebote der Bundesnetzagentur:

Nils Jung

saaris
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